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Recht & Verfahren

Cybersicherheit

Cybersicherheit umfasst die Maßnahmen zum Schutz von Netz- und Informationssystemen. Rechtlich verdichtet sie sich zunehmend zu konkreten Pflichten.

Grundlage ist die zweite Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, die den Kreis der erfassten Einrichtungen gegenüber der Vorgängerregelung deutlich ausweitet. Erfasst sind wesentliche und wichtige Einrichtungen in Sektoren wie Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel und Forschung, wobei die Zuordnung an Sektor und Unternehmensgröße anknüpft.

Verlangt werden Risikomanagementmaßnahmen, Vorfallsbehandlung, Notfallpläne, Lieferkettensicherheit, Schulungen und Verschlüsselung. Hinzu tritt eine gestufte Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen mit sehr kurzen Fristen.

Kennzeichnend ist die persönliche Verantwortlichkeit der Leitungsorgane, die die Maßnahmen zu billigen und zu überwachen haben. Ergänzend bestehen sektorale Regelungen für den Finanzsektor sowie datenschutzrechtliche Melde- und Sicherheitspflichten.