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Recht & Verfahren

Culpa levissima

Culpa levissima bezeichnet die leichteste Fahrlässigkeit, jenes geringste Maß an Sorglosigkeit, das dem römischen Recht als eigene Stufe galt und für das nur in bestimmten Konstellationen gehaftet wurde.

Das geltende österreichische Recht kennt diese Dreiteilung nicht mehr. Es unterscheidet zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit, wobei die leichte Fahrlässigkeit auch die geringfügigsten Sorgfaltsverstöße erfasst. Praktische Bedeutung hat der Begriff daher vor allem in der Rechtsgeschichte und im Vergleich mit anderen Rechtsordnungen.

Ein verwandter Gedanke lebt allerdings fort. Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz kennt die entschuldbare Fehlleistung als eigene Kategorie unterhalb der leichten Fahrlässigkeit, bei der die Ersatzpflicht zur Gänze entfällt, ein Zugeständnis daran, dass bei fortlaufender Arbeit unter Zeitdruck Fehler praktisch unvermeidbar sind.

Wer historische Quellen oder ausländische Literatur liest, sollte die abweichende Einteilung im Blick behalten.