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Kanzleialltag

Corporate Identity

Corporate Identity bezeichnet das einheitliche Erscheinungsbild und Selbstverständnis einer Organisation: Name, Logo, Gestaltung, Sprache und Auftreten.

Für Kanzleien ist die Namensgebung rechtlich geregelt. Die Kanzleibezeichnung darf nicht irreführen und muss erkennen lassen, dass es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei handelt. Fantasiebezeichnungen sind in Grenzen zulässig, dürfen aber weder eine unzutreffende Größe noch eine amtliche Stellung suggerieren. Bei Gesellschaften bestehen firmenrechtliche Vorgaben samt Eintragung im Firmenbuch.

Das Erscheinungsbild selbst kann als Marke geschützt werden, wobei die Eintragung Unterscheidungskraft voraussetzt. Logo und Gestaltung genießen bei entsprechender Gestaltungshöhe zudem urheberrechtlichen Schutz.

Bei Namensänderungen nach Ausscheiden von Partnern ist zu klären, ob deren Name weitergeführt werden darf, das setzt im Regelfall Zustimmung voraus.