Conditio sine qua non
Die conditio sine qua non ist die Formel der Äquivalenztheorie zur Feststellung der Kausalität: Ursächlich ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.
Sie ist der erste Prüfschritt bei Schadenersatz und im Strafrecht und behandelt alle Bedingungen als gleichwertig, daher der Name Äquivalenztheorie.
Weil dieser Ansatz uferlos wäre und auch entfernteste Verursachungsbeiträge erfassen würde, wird er durch wertende Kriterien eingeschränkt: durch die Adäquanz, die atypische Verläufe ausscheidet, und durch den Rechtswidrigkeitszusammenhang, der nur jene Schäden erfasst, deren Verhinderung die verletzte Norm bezweckt.
Grenzen zeigt die Formel bei mehreren Ursachen. Bei der alternativen Kausalität, in der jede Ursache für sich genügt hätte, versagt das Hinwegdenken, weshalb hier eigene Zurechnungsregeln entwickelt wurden. Ähnliches gilt für die überholende Kausalität und für Unterlassungen, bei denen zu fragen ist, ob das gebotene Handeln den Erfolg verhindert hätte.