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Kanzleialltag

Cloud Computing

Cloud Computing bezeichnet die Bereitstellung von Rechenleistung, Speicher und Anwendungen über das Internet. Für Kanzleien und Rechtsabteilungen sind drei Fragen zu klären.

Berufsrechtlich verlangt die Verschwiegenheitspflicht, dass der Zugriff Dritter auf Mandatsdaten ausgeschlossen ist. Die Auslagerung ist zulässig, wenn der Anbieter sorgfältig ausgewählt, vertraglich gebunden und technisch abgesichert ist, Verschlüsselung und Zugriffskontrolle sind dabei zentrale Elemente.

Datenschutzrechtlich ist der Anbieter Auftragsverarbeiter, weshalb ein Vertrag nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich ist. Liegen Server außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder unterliegt der Anbieter dem Zugriff von Drittstaatsbehörden, sind die Anforderungen an Drittlandübermittlungen zu erfüllen.

Praktisch bedeutsam sind ferner Verfügbarkeit, Datenexport bei Anbieterwechsel und die Absicherung gegen Ausfälle.