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Kanzleialltag

Client Retention

Client Retention bezeichnet Maßnahmen zur langfristigen Bindung von Mandanten. Die rechtlichen Bindungsinstrumente sind dabei begrenzt.

Das Vollmachtsverhältnis kann vom Mandanten jederzeit widerrufen werden, und die freie Anwaltswahl ist ein tragender Grundsatz. Vertragliche Bindungen, die den Wechsel erschweren, sind standesrechtlich unzulässig und zivilrechtlich als Beschränkung der Erwerbsfreiheit angreifbar. Zulässig sind Rahmenvereinbarungen über Konditionen und Abrufkontingente, nicht aber Ausschließlichkeitsbindungen zulasten des Mandanten.

Kündigt der Mandant, sind Handakt und Unterlagen herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Honorare besteht nur eingeschränkt und darf die Rechtsverfolgung nicht vereiteln.

Faktische Bindung entsteht daher über Leistungsqualität, Erreichbarkeit und Kenntnis der Mandantenverhältnisse, Umstände, die rechtlich unbedenklich sind.