C-Blatt (Grundbuch)
Das C-Blatt ist das Lastenblatt einer Grundbuchseinlage, also jener Teil, der die Belastungen der Liegenschaft ausweist.
Eingetragen sind dort Pfandrechte und Hypotheken samt Rang, Dienstbarkeiten zugunsten anderer Liegenschaften oder Personen, Reallasten wie das Ausgedinge, Baurechte, Wiederkaufs- und Vorkaufsrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote sowie Anmerkungen, die Beschränkungen ersichtlich machen, etwa Streitanmerkung, Rangordnung oder Insolvenzeröffnung. Gemeinsam mit dem A-Blatt, das den Gutsbestand beschreibt, und dem B-Blatt mit den Eigentumsverhältnissen bildet es die Grundbuchseinlage.
Für die Praxis ist es der wichtigste Prüfpunkt jeder Liegenschaftstransaktion. Es zeigt, womit die Liegenschaft belastet ist, in welchem Rang die Rechte stehen und ob Verfügungsbeschränkungen bestehen.
Löschungen erfolgen nicht automatisch mit dem Erlöschen des Rechts, sondern bedürfen eines eigenen Antrags samt Löschungsquittung. Deshalb finden sich häufig Eintragungen, die materiell längst gegenstandslos sind.