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Recht & Verfahren

Kronzeugenregelung

Die Kronzeugenregelung stellt Straffreiheit oder Strafmilderung für jene in Aussicht, die zur Aufklärung schwerer Kriminalität wesentlich beitragen.

Im Strafverfahren richtet sie sich an Beschuldigte, die freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantreten, ihr Wissen offenlegen und damit die Aufklärung von Straftaten Dritter im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionskriminalität oder der organisierten Kriminalität wesentlich fördern. Erfüllt der Beschuldigte die Voraussetzungen samt Schadensgutmachung, tritt die Staatsanwaltschaft nach einer diversionellen Erledigung von der Verfolgung zurück. Erforderlich ist, dass der Beitrag über die eigene Verantwortung hinausreicht und die Behörden die Informationen nicht ohnehin hatten.

Im Kartellrecht besteht ein eigenes, praktisch besonders wirksames Programm. Wer ein Kartell als Erster aufdeckt und umfassend kooperiert, kann vollständige Bußgeldfreiheit erlangen, spätere Antragsteller eine Ermäßigung.

Kritisch diskutiert werden Anreizwirkung und Belastbarkeit der Aussagen, weshalb an deren Würdigung erhöhte Anforderungen gestellt werden.