Bundesfinanzgericht
Das Bundesfinanzgericht ist jenes Verwaltungsgericht des Bundes, das über Beschwerden in Abgaben- und Finanzstrafsachen entscheidet.
Zuständig ist es insbesondere für Bescheidbeschwerden gegen Erledigungen der Finanzämter und des Zollamts sowie für Beschwerden gegen Erkenntnisse der Finanzstrafbehörden. Hinzu kommen Säumnis- und Maßnahmenbeschwerden. Vorgeschaltet ist im Abgabenverfahren die Beschwerdevorentscheidung der Behörde, erst über Vorlageantrag gelangt die Sache an das Gericht.
Entschieden wird durch Einzelrichter, in bestimmten Fällen durch Senate, denen auch fachkundige Laienrichter aus dem Kreis der Interessenvertretungen angehören. Das Gericht entscheidet in der Sache selbst und kann den angefochtenen Bescheid abändern, eine Zurückverweisung ist nur ausnahmsweise vorgesehen.
Gegen seine Erkenntnisse stehen die Revision an den Verwaltungsgerichtshof bei Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung und die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof offen.