Briefing
Das Briefing ist das Auftragsgespräch zwischen Unternehmen und Personalberatung, in dem Position, Anforderungsprofil, Rahmenbedingungen und Suchstrategie festgelegt werden. Seine rechtliche Bedeutung liegt in zwei Richtungen.
Zum einen bestimmt es den Leistungsinhalt des Beratungsvertrags. Weicht die spätere Suche erheblich vom vereinbarten Profil ab, kann das Honorar strittig werden, weshalb eine schriftliche Festhaltung ratsam ist.
Zum anderen wird hier das Anforderungsprofil formuliert, das über die spätere Rechtmäßigkeit der Auswahl mitentscheidet. Kriterien, die an Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder vergleichbare Merkmale anknüpfen, begründen ein Diskriminierungsrisiko, das auch den beauftragenden Arbeitgeber trifft, wenn die Beratung sie umsetzt.
Festzulegen sind ferner die Entgeltbandbreite, weil sie für die Pflichtangabe im Inserat und für die Honorarbemessung maßgeblich ist, sowie Vertraulichkeit und Off-Limits-Vereinbarungen.