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Recht & Verfahren

Blutschande

Blutschande ist die veraltete, im Gesetz aber weiterhin verwendete Bezeichnung für den Beischlaf zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern (§ 211 StGB).

Strafbar sind sowohl der Verkehr mit einem Verwandten in absteigender Linie als auch jener zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern, wobei die Strafdrohungen unterschiedlich ausfallen und Personen unter neunzehn Jahren, die zur Tat verleitet wurden, straflos bleiben können.

Geschützt werden nach herrschendem Verständnis die Familienordnung und die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb von Abhängigkeitsverhältnissen. Die Kriminalisierung einvernehmlicher Handlungen unter Erwachsenen wird rechtspolitisch seit Langem diskutiert.

Von der Blutschande zu unterscheiden sind jene Delikte, die den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses erfassen, sowie die Tatbestände zum Schutz Minderjähriger, die in solchen Konstellationen häufig zusätzlich verwirklicht sind. Zivilrechtlich korrespondiert dem Tatbestand das Eheverbot zwischen nahen Verwandten.