Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess ist die 1999 begonnene zwischenstaatliche Zusammenarbeit zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums. Er beruht nicht auf Unionsrecht, sondern auf politischen Erklärungen der beteiligten Staaten.
Kernelemente sind die dreistufige Studienarchitektur aus Bachelor, Master und Doktorat, das Leistungspunktesystem zur Vergleichbarkeit von Studienleistungen, die Qualitätssicherung sowie die Förderung der Mobilität.
Für die juristische Ausbildung in Österreich hat er nur begrenzt gewirkt. Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften wurde beibehalten, weil es Zulassungsvoraussetzung für die klassischen Rechtsberufe ist: Gerichtspraxis, Rechtsanwaltschaft, Notariat und Richteramt setzen den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums voraus.
Bachelor- und Masterstudien bestehen daneben in wirtschaftsjuristischen und spezialisierten Ausrichtungen, ohne diese Zugänge zu eröffnen.