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Recht & Verfahren

Anscheinsbeweis

Auch: prima facie-Beweis

Der Anscheinsbeweis, auch prima facie-Beweis, erlaubt es, von einem typischen Geschehensablauf auf eine bestimmte Ursache oder auf schuldhaftes Verhalten zu schließen, ohne dass der konkrete Ablauf im Einzelnen bewiesen werden müsste.

Er ist keine Beweislastumkehr, sondern eine Erleichterung innerhalb der Beweiswürdigung: Erbringt der Beweisführer einen Sachverhalt, der nach der Lebenserfahrung typischerweise auf eine bestimmte Ursache hindeutet, gilt diese als erwiesen, solange der Gegner nicht die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Verlaufs aufzeigt.

Angewendet wird er vor allem dort, wo dem Geschädigten der Einblick in fremde Abläufe fehlt, also bei Arzthaftung, Produkthaftung, technischen Schadensfällen und Verkehrsunfällen.

Seine Grenze liegt in der Typizität: Wo mehrere Ursachen ernsthaft in Betracht kommen, trägt der Anschein nicht. Erschüttert wird er nicht durch bloßes Bestreiten, sondern durch die Darlegung konkreter Umstände, die einen anderen Verlauf möglich erscheinen lassen.