Betrug
Betrug begeht, wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt (§ 146 StGB).
Der Tatbestand verlangt eine geschlossene Kette: Täuschung, dadurch bewirkter Irrtum, darauf beruhende Vermögensverfügung und daraus folgender Schaden. Fehlt ein Glied, liegt kein Betrug vor.
Getäuscht werden kann nur über Tatsachen, nicht über bloße Werturteile oder Zukunftserwartungen, wobei die innere Tatsache der Zahlungswilligkeit erfasst ist.
Die Strafdrohung steigt mit der Schadenshöhe. Qualifiziert ist ferner der schwere und der gewerbsmäßige Betrug. Zivilrechtlich steht daneben die Anfechtung wegen List offen, die auch bei Motivirrtümern greift und keine Frist von wenigen Wochen kennt.