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Recht & Verfahren

Bestallung

Bestallung ist die Bestellung einer Person zu einem Amt oder einer Funktion durch behördlichen oder gerichtlichen Akt. Im gerichtlichen Bereich begegnet der Begriff bei der Bestellung von Vertretern und Verwaltern: Erwachsenenvertreter, Kuratoren, Sachverständige, Insolvenz- und Zwangsverwalter.

Der Bestellungsbeschluss legt Person und Wirkungskreis fest und dient zugleich als Nachweis der Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten. Die Bestallungsurkunde wird vielfach vorgelegt, wenn über Vermögen verfügt oder Auskunft verlangt wird.

Rechtlich bedeutsam ist der Umfang: Der Bestellte darf nur innerhalb des zugewiesenen Wirkungskreises handeln, und für bedeutsame Vermögensangelegenheiten ist zusätzlich die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich.

Beendet wird die Bestellung durch Enthebung, Zeitablauf oder Wegfall des Bestellungsgrundes.