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Recht & Verfahren

Besitzstörungsklage

Mit der Besitzstörungsklage wird der letzte ruhige Besitzstand wiederhergestellt, wenn jemand eigenmächtig in fremden Besitz eingegriffen hat.

Kennzeichnend ist die Beschränkung des Verfahrensgegenstands. Geprüft wird ausschließlich die Tatsache des Besitzes und dessen Störung, nicht wer materiell berechtigt ist. Eigentums- und Vertragsfragen bleiben ausgeklammert und sind gesondert geltend zu machen. Das Verfahren ist auf Beschleunigung angelegt und endet mit Endbeschluss.

Streng zu beachten ist die Frist: Die Klage ist binnen dreißig Tagen ab Kenntnis von Störung und Störer einzubringen, sonst ist sie unzulässig. Es handelt sich um eine Fallfrist, die weder gehemmt noch verlängert werden kann.

Typische Anwendungsfälle sind unbefugtes Parken, das Wechseln von Schlössern, das Abstellen von Gegenständen und Eingriffe in Wegerechte.