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Recht & Gehalt

Belegpflicht

Auch: Belegerteilungspflicht

Die Belegerteilungspflicht verpflichtet Unternehmer, über jede Barzahlung unverzüglich einen Beleg zu erteilen und eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung aufzubewahren. Als Barzahlung gelten dabei nicht nur Bargeld, sondern auch Zahlungen mit Bank- oder Kreditkarte sowie vergleichbare elektronische Zahlungsformen.

Der Beleg hat gesetzlich bestimmte Mindestangaben zu enthalten: Bezeichnung des Unternehmens, fortlaufende Nummer, Datum, Menge und Bezeichnung der Waren oder Leistungen sowie den Betrag. Bei Registrierkassenpflicht kommen der Signaturwert und weitere Merkmale hinzu, die die Manipulationssicherheit gewährleisten.

Den Leistungsempfänger trifft die Verpflichtung, den Beleg entgegenzunehmen und mitzunehmen, wobei ihn keine Strafe trifft, wenn er das unterlässt.

Verstöße des Unternehmers sind finanzstrafrechtlich zu ahnden.