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Recht & Gehalt

Registrierkassenpflicht

Die Registrierkassenpflicht verpflichtet Unternehmer, Barumsätze einzeln mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem zu erfassen. Sie greift, wenn Jahresumsatz und Barumsatz die gesetzlichen Grenzen überschreiten. Als Barumsätze gelten auch Zahlungen mit Bank- und Kreditkarte.

Die Kasse muss über eine Sicherheitseinrichtung verfügen, die jeden Beleg mit einer Signatur versieht und Manipulationen erkennbar macht. Sie ist beim Finanzamt zu registrieren, und ein Jahresbeleg ist zu prüfen.

Erleichterungen bestehen für Umsätze im Freien, für kleine Vereinsfeste und für einzelne Bereiche, in denen eine vereinfachte Losungsermittlung zulässig bleibt. Unabhängig von der Registrierkassenpflicht besteht die Belegerteilungspflicht für jede Barzahlung.

Verstöße sind finanzstrafrechtlich zu ahnden und begründen zudem die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde.