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Recht & Gehalt

Beleg

Ein Beleg ist ein Schriftstück, das einen Geschäftsvorgang nachweist: Rechnung, Quittung, Kassabon, Kontoauszug oder Lieferschein. Im Rechnungswesen gilt der Grundsatz, dass ohne Beleg keine Buchung erfolgt. Er ist damit die Grundlage jeder ordnungsmäßigen Aufzeichnung.

Steuerrechtlich sind Belege aufzubewahren, im Regelfall sieben Jahre, bei Grundstücken und offenen Verfahren länger. Die Aufbewahrung kann elektronisch erfolgen, sofern die inhaltsgleiche Wiedergabe gesichert ist.

An den Beleg knüpfen weitere Pflichten: Unternehmer haben bei Barumsätzen einen Beleg zu erteilen, und der Leistungsempfänger hat ihn entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräume mitzunehmen.

Für den Vorsteuerabzug ist eine Rechnung mit sämtlichen gesetzlichen Merkmalen erforderlich. Fehlt eines, geht der Abzug verloren, was in der Praxis häufig zu Beanstandungen führt.