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Recht & Verfahren

Behindertenpass

Der Behindertenpass ist ein bundesweit einheitlicher amtlicher Lichtbildausweis, der den Grad der Behinderung ausweist. Ausgestellt wird er vom Sozialministeriumservice auf Antrag ab einem Grad der Behinderung von fünfzig Prozent.

Er dient als Nachweis gegenüber Behörden und privaten Anbietern und ist Voraussetzung für zahlreiche Begünstigungen: steuerliche Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen, Befreiungen von Gebühren und Abgaben, Ermäßigungen im Verkehr sowie den Zusatzeintrag über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, an den weitere Berechtigungen anknüpfen.

Vom Behindertenpass zu unterscheiden ist der Feststellungsbescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen, an den der besondere Kündigungsschutz und die Beschäftigungspflicht anknüpfen.