Amtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist eine von einer Behörde ausgestellte Ausweisurkunde mit Foto, die die Identität der Inhaberin oder des Inhabers belegt.
Eine einheitliche gesetzliche Definition fehlt. Zahlreiche Vorschriften knüpfen aber an den Begriff an, etwa bei der Identitätsfeststellung durch die Polizei, bei notariellen Beglaubigungen oder bei der Identifizierung von Kunden durch Banken nach den Geldwäscheregeln. Typische Beispiele sind Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel, behördliche Dienstausweise und der Waffenpass.
Nicht jeder amtliche Lichtbildausweis wird für jeden Zweck akzeptiert: Der Führerschein etwa weist weder Staatsangehörigkeit noch Wohnadresse nach und genügt deshalb manchen Stellen nicht als Identitätsnachweis. Als Reisedokument ist er nicht geeignet.
Eine allgemeine Pflicht, einen Ausweis zu besitzen oder mitzuführen, kennt das österreichische Recht nicht. Einzelne Vorschriften ordnen das Mitführen aber an, etwa beim Lenken eines Kraftfahrzeugs den Führerschein. Neben die physischen Dokumente treten zunehmend digitale Nachweise, in Österreich insbesondere über die ID Austria.