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Recht & Verfahren

Beharrungsbeschluss

Ein Beharrungsbeschluss ist der Beschluss des Nationalrates, mit dem er einen Gesetzesbeschluss trotz Einspruchs des Bundesrates aufrechterhält.

Erhebt der Bundesrat gegen einen Gesetzesbeschluss binnen der vorgesehenen Frist begründeten Einspruch, kann der Nationalrat den Beschluss wiederholen. Erforderlich ist dabei die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder (Art 42 B-VG). Mit dem Beharrungsbeschluss ist das Verfahren abgeschlossen, und das Gesetz kann beurkundet und kundgemacht werden.

Daraus folgt die begrenzte Stellung des Bundesrates: Sein Einspruch wirkt aufschiebend, nicht endgültig.

Anders liegt es bei Gesetzen, die die Zuständigkeit der Länder berühren oder die Stellung des Bundesrates selbst betreffen. Dort ist seine Zustimmung erforderlich, und ein Beharrungsbeschluss kommt nicht in Betracht.