Beglaubigung
Beglaubigung ist die amtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original.
Zu unterscheiden sind zwei Formen mit unterschiedlicher Reichweite. Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass eine bestimmte, in ihrer Identität geprüfte Person vor dem Beglaubigenden unterfertigt oder die Unterschrift anerkannt hat. Die Vidimierung bestätigt lediglich die Übereinstimmung einer Abschrift mit der vorgelegten Urkunde. Über den Inhalt wird in beiden Fällen nichts ausgesagt.
Zuständig sind Notare und Gerichte, für einzelne Zwecke auch Gemeinden.
Praktisch bedeutsam ist die Unterscheidung im Grundbuchsverkehr: Für die Einverleibung ist die beglaubigte Unterschrift auf der Aufsandungserklärung erforderlich, eine beglaubigte Abschrift genügt dafür nicht. Für die Verwendung im Ausland treten Apostille oder Legalisation hinzu.