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Recht & Verfahren

Befristung

Eine Befristung knüpft die Wirkung eines Rechtsgeschäfts an einen Zeitpunkt, dessen Eintritt gewiss ist. Darin liegt der Unterschied zur Bedingung, bei der die Ungewissheit gerade das Merkmal bildet. Gewiss ist der Eintritt auch dann, wenn der genaue Zeitpunkt offen bleibt, etwa beim Tod einer Person.

Wie bei der Bedingung wird zwischen Anfangs- und Endtermin unterschieden. Der Anfangstermin schiebt die Wirkung hinaus, der Endtermin beendet sie.

Praktische Bedeutung hat die Befristung vor allem bei Dauerschuldverhältnissen. Befristete Arbeitsverträge enden ohne Kündigung mit Zeitablauf, wobei Kettenbefristungen ohne sachliche Rechtfertigung unzulässig sind. Befristete Mietverträge über Wohnungen bedürfen der Schriftform und einer gesetzlichen Mindestdauer, andernfalls gelten sie als unbefristet.

Auch Vollmachten, Bürgschaften und Optionen werden häufig befristet. Wird ein befristetes Verhältnis nach Ablauf einvernehmlich fortgesetzt, kann es sich in ein unbefristetes verwandeln.