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Recht & Verfahren

Bedingung

Eine Bedingung macht die Wirkung eines Rechtsgeschäfts von einem künftigen, ungewissen Ereignis abhängig. Unterschieden wird die aufschiebende Bedingung, bei der die Wirkung erst mit Eintritt beginnt, von der auflösenden, bei der sie mit Eintritt endet.

Bis zur Entscheidung besteht ein Schwebezustand, in dem die Beteiligten eine Anwartschaft haben und einander nicht treuwidrig um die erwartete Position bringen dürfen. Wer den Eintritt wider Treu und Glauben vereitelt, muss sich so behandeln lassen, als wäre die Bedingung eingetreten.

Unzulässig sind unmögliche und rechtswidrige Bedingungen, bei letztwilligen Verfügungen bestehen dazu eigene Regeln.

Von der Bedingung zu unterscheiden ist die Befristung, die an ein gewisses Ereignis anknüpft, sowie die bloße Rechtsbedingung, also eine gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzung wie eine behördliche Genehmigung. Bedingungsfeindlich sind Gestaltungserklärungen wie Kündigung und Rücktritt, weil der Empfänger Klarheit über seine Rechtslage haben muss.