Beauty Contest
Beauty Contest ist die informelle Bezeichnung für das Auswahlverfahren, in dem sich mehrere Kanzleien einem potenziellen Mandanten persönlich vorstellen. Der Begriff wird weitgehend gleichbedeutend mit Pitch verwendet, betont aber die vergleichende Gegenüberstellung mehrerer Bewerber.
Rechtlich gelten dieselben Anforderungen wie beim Pitch: Konfliktprüfung vor Teilnahme, Begrenzung der entgegengenommenen vertraulichen Informationen, Sachlichkeit der Darstellung und Zustimmung der Mandanten für genannte Referenzen.
Hinzu kommt eine Frage der Vergütung. Aufwand für die Teilnahme wird im Regelfall nicht abgegolten, und ein Anspruch besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht. Wird allerdings im Rahmen der Präsentation bereits inhaltlich beraten, kann ein Entgeltanspruch entstehen, weil anwaltliche Leistungen im Zweifel entgeltlich sind.
Eine klare Abgrenzung zwischen Präsentation und Beratung ist daher ratsam.