Bauleitung
Die Bauleitung ist die fachliche Führung und Überwachung der Bauausführung auf der Baustelle. Sie sorgt dafür, dass das Bauwerk nach Plan, nach den technischen Regeln und nach den behördlichen Auflagen errichtet wird.
Zu unterscheiden sind zwei Rollen: die örtliche Bauaufsicht, die im Auftrag des Bauherrn Qualität, Termine und Kosten kontrolliert und Rechnungen prüft, und die Bauleitung des ausführenden Unternehmens, die den eigenen Betriebsablauf steuert.
Wer die Bauführung übernehmen darf, richtet sich nach dem Baurecht der Länder, das die Bauordnungen und damit auch die Anforderungen an Bauführer und deren Bestellung enthält. Die Bauordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich.
Zivilrechtlich beruht die Beauftragung auf einem Werk- oder Bevollmächtigungsvertrag. Die Verantwortlichen haften für Sorgfaltsverstöße nach dem Maßstab ihres Fachgebiets (§ 1299 ABGB). Hinzu treten öffentlich-rechtliche Pflichten des Arbeitnehmerschutzes, insbesondere die Koordinationspflichten bei Baustellen mit mehreren Unternehmen. Fehler in der Bauaufsicht gehören zu den häufigsten Ursachen von Bauprozessen.