Bauträgervertrag
Ein Bauträgervertrag liegt vor, wenn ein Erwerber einem Bauträger vor Fertigstellung Zahlungen für den Erwerb von Eigentum, Wohnungseigentum, Baurecht oder Bestandrechten an erst zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Objekten leistet. Geregelt ist er im Bauträgervertragsgesetz. Sein Zweck ist der Schutz des Erwerbers vor dem Verlust der Vorauszahlungen bei Insolvenz des Bauträgers.
Vorgeschrieben sind Schriftform und ein umfangreicher Mindestinhalt: Beschreibung des Objekts, Termine, Preis, Zahlungsplan und Sicherungsmodell.
Kern ist die Sicherungspflicht. Der Bauträger hat eines der gesetzlich vorgesehenen Modelle zu wählen, also grundbücherliche Sicherstellung mit ratenweiser Zahlung nach Baufortschritt, schuldrechtliche Sicherung durch Garantie oder Versicherung oder eine pfandrechtliche Sicherung, und einen Treuhänder zu bestellen, der die Einhaltung überwacht.
Vor Vertragsabschluss besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb einer gesetzlichen Frist. Verstöße gegen die Sicherungspflicht führen zur Unwirksamkeit der Zahlungsvereinbarung.