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Recht & Verfahren

B-Blatt (Grundbuch)

Auch: Eigentumsblatt

Das B-Blatt ist das Eigentumsblatt einer Grundbuchseinlage, es weist aus, wem die Liegenschaft gehört.

Eingetragen sind die Eigentümer mit Namen, Geburtsdatum oder Firmenbuchnummer, bei mehreren Eigentümern deren ideelle Anteile und beim Wohnungseigentum die Verbindung des Anteils mit dem jeweiligen Objekt. Vermerkt werden hier ferner die Rechtsgrundlage des Erwerbs, Beschränkungen der Verfügungsbefugnis wie Minderjährigkeit, Erwachsenenvertretung oder Insolvenzeröffnung sowie Anmerkungen, die die Person des Eigentümers betreffen.

Gemeinsam mit dem A-Blatt für den Gutsbestand und dem C-Blatt für die Lasten bildet es die Grundbuchseinlage.

Praktische Bedeutung hat es als Ausgangspunkt jeder Prüfung. Wer erwirbt, muss vom eingetragenen Eigentümer erwerben, weil die Eintragungskette lückenlos sein muss. Zugleich schützt der Vertrauensgrundsatz denjenigen, der im Vertrauen auf den Buchstand erwirbt. Bei Eigentümerpartnerschaften im Wohnungseigentum sind die Anteile untrennbar verbunden ersichtlich gemacht.