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Recht & Verfahren

Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre verhindert, dass Daten aus einem Register an Private weitergegeben werden. Im Melderecht kann sie beantragt werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung besteht, insbesondere bei Gefährdung durch Gewalt, Stalking oder Bedrohung. Sie ist befristet und zu verlängern.

Ihre Wirkung: Meldeauskünfte an Private werden nicht erteilt, während Behörden und Gerichte weiterhin zugreifen können.

Bedeutsam ist die Kehrseite für die Rechtsverfolgung: Wer gegen eine Person mit Auskunftssperre klagen will, erhält keine Anschrift und ist auf gerichtliche Wege angewiesen. Das Gericht kann die Abgabestelle ermitteln oder einen Zustellkurator bestellen.

Vergleichbare Sperren bestehen im Grundbuch und im Firmenbuch nicht, dort ist die Einsicht öffentlich.