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Ausbildung & Prüfung

Ausbildungsvertrag

Ein Ausbildungsvertrag regelt ein Rechtsverhältnis, dessen Zweck überwiegend in der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten besteht.

Gesetzlich geregelte Formen sind der Lehrvertrag nach dem Berufsausbildungsgesetz, der bei der Lehrlingsstelle zu protokollieren ist, sowie die Ausbildungsverhältnisse in den Gesundheits- und Sozialberufen mit eigenen Vorschriften.

Für nicht geregelte Formen wie Volontariate, Praktika und Trainee-Programme gilt der Grundsatz, dass die tatsächliche Ausgestaltung entscheidet: Wird wie ein Arbeitnehmer eingegliedert, weisungsgebunden und zu festen Zeiten gearbeitet, liegt trotz der Bezeichnung ein Arbeitsverhältnis mit sämtlichen Ansprüchen vor.

Zu regeln sind jedenfalls Dauer, Ausbildungsinhalte, allfälliges Entgelt sowie die Frage eines Ausbildungskostenrückersatzes, für den enge gesetzliche Schranken bestehen.