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Recht & Verfahren

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft. Bei der Aktiengesellschaft ist er zwingend einzurichten und bestellt zugleich den Vorstand. Bei der GmbH ist er nur unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend, etwa ab bestimmten Schwellen bei Stammkapital und Gesellschafterzahl, bei Überschreiten von Größenmerkmalen oder wenn die Gesellschaft persönlich haftende Gesellschafterin einer größeren Personengesellschaft ist.

Seine Aufgaben umfassen die laufende Überwachung, die Prüfung des Jahresabschlusses und des Vorschlags zur Gewinnverteilung sowie die Zustimmung zu jenen Geschäften, die das Gesetz oder die Satzung ihm vorbehält, etwa Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen, Investitionen ab bestimmter Höhe und die Aufnahme von Anleihen.

Bestehen Betriebsräte, entsenden diese Arbeitnehmervertreter im Verhältnis von zwei Kapital- zu einem Arbeitnehmervertreter (§ 110 ArbVG).

Die Mitglieder haften bei Sorgfaltsverletzung. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nicht zugleich Geschäftsleiter derselben Gesellschaft sein.