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Recht & Verfahren

Asylwerber

Asylwerber ist, wer einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat und über dessen Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Ab Zulassung des Verfahrens besteht ein vorläufiges Aufenthaltsrecht bis zur Entscheidung.

Während des Verfahrens besteht Anspruch auf Grundversorgung, also Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung und ein Taschengeld, die von Bund und Ländern erbracht wird.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist erheblich eingeschränkt: Eine Beschäftigungsbewilligung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, zulässig sind Hilfstätigkeiten für Gebietskörperschaften und gemeinnützige Arbeit.

Im Verfahren bestehen Mitwirkungspflichten, insbesondere die Verfügbarkeit für Einvernahmen. Entschieden wird vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, über Beschwerden entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.