Asylberechtigter
Asylberechtigt ist, wem der Status des Asylberechtigten zuerkannt wurde, weil ihm im Herkunftsstaat Verfolgung aus einem der Gründe der Genfer Flüchtlingskonvention droht.
Der Status vermittelt ein Aufenthaltsrecht, das zunächst befristet erteilt und bei Fortbestehen der Voraussetzungen unbefristet wird, sowie freien Zugang zum Arbeitsmarkt und weitgehende Gleichstellung mit Staatsbürgern im Sozial- und Bildungsbereich.
Für Reisen wird ein Konventionsreisepass ausgestellt, der nicht zur Einreise in den Verfolgerstaat berechtigt. Eine Reise dorthin kann die Aberkennung nach sich ziehen.
Der Familiennachzug ist für Kernfamilienangehörige vorgesehen und bei Antragstellung innerhalb einer Frist erleichtert. Aberkannt wird der Status, wenn die Voraussetzungen wegfallen oder Ausschlussgründe hervorkommen.