Associate
Associate ist die in Wirtschaftskanzleien übliche Bezeichnung für angestellte Juristinnen und Juristen unterhalb der Partnerebene.
Es handelt sich nicht um einen Rechtsbegriff, sondern um eine Bezeichnung der Kanzleipraxis, die keiner gesetzlichen Regelung unterliegt. Berufsrechtlich maßgeblich ist allein, ob jemand als Rechtsanwaltsanwärter oder als eingetragener Rechtsanwalt tätig ist.
Üblich ist eine Stufung, die in vielen international ausgerichteten Kanzleien angewendet wird: Junior Associate für die ersten Jahre, Associate und Senior Associate mit zunehmender Verantwortung für Mandate, Fachbereiche und die Anleitung jüngerer Kolleginnen und Kollegen. Die Zuordnung erfolgt nach Berufsjahren, Spezialisierung und Mandatsverantwortung und ist zwischen Kanzleien nicht vereinheitlicht.
Mit dem Aufstieg verbunden sind regelmäßig höhere Stundensatz-Ansätze in der Mandatsverrechnung und höhere Vorgaben für abrechenbare Stunden. Kleinere Kanzleien und Einzelkanzleien verwenden diese Titulatur häufig nicht.