Arbeitsinspektorat
Die Arbeitsinspektion überwacht die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Sie ist als Bundesbehörde eingerichtet und in regionale Arbeitsinspektorate gegliedert.
Ihre Organe dürfen Betriebsstätten jederzeit betreten, Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Messungen vornehmen und Arbeitnehmer ohne Beisein des Arbeitgebers befragen. Gegenstand der Kontrolle sind Arbeitsstätten und Arbeitsmittel, Gefahrenstoffe, Arbeitszeit- und Ruhezeitvorschriften, Beschäftigungsverbote für Jugendliche und werdende Mütter sowie die Evaluierung von Gefahren und deren Dokumentation.
Vorrangig arbeitet sie beratend und mit Aufforderungen zur Mängelbehebung. Bleiben diese erfolglos oder besteht unmittelbare Gefahr, kann sie Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstatten, die Verwaltungsstrafen verhängt, und in dringenden Fällen die Einstellung von Arbeiten veranlassen.
Schwere Arbeitsunfälle sind ihr zu melden, sie untersucht deren Ursachen. Für die Arbeitnehmer ist sie zugleich Beschwerdestelle, wobei Meldungen vertraulich behandelt werden.