Anzeigenbestätigung
Eine Anzeigenbestätigung ist die schriftliche Bestätigung der Polizei über die Erstattung einer Anzeige. Sie hält fest, wann und in welcher Sache angezeigt wurde, und dient dem Anzeiger als Nachweis.
Praktische Bedeutung hat sie in mehreren Zusammenhängen: gegenüber Versicherungen, die bei Diebstahl oder Beschädigung eine Anzeige verlangen, gegenüber Banken und Behörden bei Verlust von Dokumenten oder Zahlungsmitteln sowie als Beleg für die Wahrung von Fristen.
Ein Rechtsanspruch auf Erstattung einer Anzeige besteht für jedermann. Ob ein Ermittlungsverfahren geführt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Prüfung des Verdachts.
Zu unterscheiden ist die Anzeigenbestätigung von der Verständigung über den Fortgang des Verfahrens, auf die Opfer Anspruch haben, sowie von der Bestätigung über eine Verlustanzeige.