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Recht & Verfahren

Anzeige

Auch: Strafanzeige

Eine Anzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an eine Behörde mit dem Ziel, dass diese tätig wird. Ihre wichtigste Erscheinungsform ist die Strafanzeige.

Jede Person ist berechtigt, den Verdacht einer Straftat bei Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen (§ 80 StPO). Die Anzeige ist an keine Form gebunden und kann auch anonym erstattet werden. Wer anzeigt, wird dadurch aber nicht Partei des Strafverfahrens und hat keinen Anspruch auf Anklageerhebung.

Behörden und öffentliche Dienststellen trifft darüber hinaus eine Anzeigepflicht, wenn ihnen in ihrem gesetzlichen Wirkungsbereich der Verdacht einer Straftat bekannt wird (§ 78 StPO). Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, und leitet gegebenenfalls das Ermittlungsverfahren ein. Einschreiten kann sie auch ohne Anzeige von Amts wegen (Offizialprinzip).

Daneben kennt das Verwaltungsrecht die Anzeige von Verwaltungsübertretungen, etwa durch Organe der öffentlichen Aufsicht an die Bezirksverwaltungsbehörde, sowie Anzeigen in ganz anderen Zusammenhängen, von der Gewerbeanzeige bis zur Abgängigkeitsanzeige bei der Polizei.