Kanzleikonto
Ein Kanzleikonto ist das Geschäftskonto einer Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei, über das deren eigene Einnahmen und Ausgaben laufen, also Honorare, Miete, Gehälter und Betriebskosten.
Streng davon zu trennen ist das Anderkonto, auf dem fremde Gelder verwahrt werden, die dem Berufsträger treuhändig anvertraut sind. Die Trennung ist keine bloße Buchhaltungsfrage, sondern berufsrechtliche Pflicht: Fremdgeld darf nicht mit eigenem Vermögen vermischt werden, weil es sonst dem Zugriff der Kanzleigläubiger ausgesetzt wäre und in der Insolvenz in die Masse fiele.
Wer Klientengelder auf dem Kanzleikonto belässt oder für eigene Zwecke verwendet, begeht eine schwere Berufspflichtverletzung und regelmäßig auch eine strafbare Veruntreuung.
Für Treuhandschaften sehen die Standesregeln zusätzlich die Abwicklung über das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammern vor, das Kontrolle und Versicherungsschutz sicherstellt. Auf dem Kanzleikonto eingehende Fremdgelder sind daher unverzüglich weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto zu übertragen.