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Recht & Verfahren

anhängig

Anhängig ist ein Verfahren, das bei einem Gericht oder einer Behörde eingeleitet und noch nicht abgeschlossen ist.

Der Zeitpunkt, ab dem Anhängigkeit besteht, ist rechtlich bedeutsam und je nach Verfahrensart unterschiedlich. Im Zivilprozess tritt Gerichtsanhängigkeit mit dem Einlangen der Klage bei Gericht ein, Streitanhängigkeit hingegen erst mit deren Zustellung an den Beklagten. Erst ab diesem Zeitpunkt greift die Sperrwirkung, die eine zweite Klage über denselben Anspruch unzulässig macht.

Weitere Wirkungen knüpfen an die Anhängigkeit an: die Unterbrechung der Verjährung bei gehöriger Fortsetzung des Verfahrens, die Zulässigkeit von Anträgen im laufenden Verfahren und die Frage, ob eine Klagsänderung oder -rücknahme der Zustimmung bedarf.

Endet das Verfahren, entfällt die Anhängigkeit. Sie lebt bei Wiederaufnahme neu auf.