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Recht & Verfahren

Amtstitel

Ein Amtstitel ist die Dienstbezeichnung, die einem öffentlich Bediensteten nach Verwendungsgruppe und Dienstalter zukommt, etwa Hofrat, Ministerialrat oder Amtsdirektor. Er ist an das aktive Dienstverhältnis geknüpft und wird von Amts wegen verliehen. Nach dem Ausscheiden darf er mit einem entsprechenden Zusatz weitergeführt werden.

Zu unterscheiden ist er vom akademischen Grad, der auf einem Studienabschluss beruht, und vom Berufstitel, den der Bundespräsident als Auszeichnung verleihen kann, ohne dass ein Dienstverhältnis besteht.

In der Justiz sind die Amtstitel eigens geregelt und weisen die Funktion aus, etwa Richter des Landesgerichts oder Senatspräsident des Oberlandesgerichts.

Praktische Bedeutung haben Amtstitel in der Anrede und in der Korrespondenz mit Behörden. Rechtliche Wirkungen knüpfen an sie nur insoweit, als die missbräuchliche Führung verwaltungsstrafbar ist.