Akademischer Grad
Ein akademischer Grad ist die von einer Hochschule verliehene Bezeichnung eines abgeschlossenen Studiums, im juristischen Bereich insbesondere Bachelor of Laws, Master of Laws, Magister beziehungsweise Magistra der Rechtswissenschaften sowie Doktor der Rechtswissenschaften.
Er ist Teil des Namens und kann geführt werden. Einen Anspruch auf Verwendung durch Dritte begründet er nicht, doch ist die Eintragung in öffentliche Urkunden auf Antrag vorgesehen. Die unbefugte Führung eines akademischen Grades ist verwaltungsstrafbar.
Ausländische Grade dürfen in der verliehenen Form geführt werden. Eine förmliche Nostrifizierung ist nur erforderlich, wenn die Gleichwertigkeit für einen bestimmten Zweck festgestellt werden muss, etwa für den Zugang zu reglementierten Berufen.
Für die Rechtsanwaltschaft maßgeblich ist nicht der Grad als solcher, sondern der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums als Zulassungsvoraussetzung.