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Recht & Verfahren

Amtssprache

Amtssprache ist die Sprache, in der der Verkehr mit Behörden und Gerichten zu führen ist. In Österreich ist das Deutsch (Art 8 B-VG). Eingaben in anderen Sprachen sind zur Verbesserung zurückzustellen, und fremdsprachige Urkunden sind mit beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

Von diesem Grundsatz bestehen zwei Gruppen von Ausnahmen.

Verfassungsrechtlich anerkannt sind die Rechte der Volksgruppen: In festgelegten Gebieten sind Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch zusätzlich als Amtssprache zugelassen, was auch die Amtstafeln und Ortsbezeichnungen betrifft.

Verfahrensrechtlich ist der Anspruch auf einen Dolmetscher davon zu trennen. Wer der Amtssprache nicht hinreichend mächtig ist, hat im Strafverfahren Anspruch auf Übersetzungsbeistand, und auch in anderen Verfahren ist ein Dolmetscher beizuziehen, wo dies zur Wahrung des rechtlichen Gehörs erforderlich ist.