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Recht & Verfahren

Amtsstunden

Amtsstunden sind jene Zeiten, in denen eine Behörde ihren inneren Dienst versieht. Davon zu unterscheiden sind die Parteienverkehrszeiten, in denen sie für den Publikumsverkehr geöffnet ist. Letztere liegen innerhalb der Amtsstunden und sind kürzer. Kundzumachen sind beide durch Anschlag.

Rechtlich bedeutsam sind sie für die Rechtzeitigkeit von Eingaben. Schriftsätze, die während der Amtsstunden einlangen, gelten als an diesem Tag eingebracht.

Für Postsendungen kommt es auf den Tag der Aufgabe an, sodass eine Frist auch nach Dienstschluss noch gewahrt werden kann.

Bei elektronischer Einbringung ist das Einlangen im elektronischen Verfügungsbereich maßgeblich, weshalb eine fristwahrende Eingabe bis Mitternacht möglich bleibt. Das ist ein praktisch bedeutsamer Unterschied, der die Bedeutung der Amtsstunden für Fristen weitgehend entwertet hat.