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Recht & Verfahren

Allparteilichkeit

Allparteilichkeit ist die Haltung, die von Mediatoren verlangt wird: Sie sind allen Beteiligten gleichermaßen zugewandt, ohne für eine Seite Partei zu ergreifen.

Der Begriff geht über bloße Neutralität hinaus, weil er nicht Distanz, sondern gleichgewichtige Unterstützung meint. Der Mediator sorgt dafür, dass beide Seiten ihre Anliegen einbringen können, und gleicht Ungleichgewichte im Gespräch aus, ohne inhaltlich Position zu beziehen.

Gesetzlich verankert ist die Anforderung für die eingetragene Zivilrechtsmediation, deren Grundsätze Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und die Unabhängigkeit des Mediators umfassen.

Von der Allparteilichkeit zu unterscheiden ist die Rolle des Rechtsanwalts, der einseitig die Interessen seines Klienten wahrzunehmen hat. Deshalb darf ein Mediator in derselben Sache nicht anschließend als Parteienvertreter tätig werden.