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Recht & Verfahren

Aktienbuch

Das Aktienbuch ist das Verzeichnis, in dem eine Aktiengesellschaft ihre Namensaktien mit den Daten der Inhaber führt. Eingetragen werden Name, Geburtsdatum oder Firma, Anschrift sowie die Zahl oder Stückzahl der Aktien (§ 61 AktG).

Geführt wird es vom Vorstand, heute regelmäßig elektronisch. Seine zentrale Wirkung ist formaler Natur: Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nur als Aktionär, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Wer Aktien erwirbt, sich aber nicht eintragen lässt, kann seine Mitgliedschaftsrechte gegenüber der Gesellschaft nicht ausüben, etwa das Stimmrecht in der Hauptversammlung.

Praktische Bedeutung hat das Buch vor allem für nicht börsennotierte Gesellschaften, die zwingend Namensaktien ausgeben, sowie für vinkulierte Namensaktien, deren Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist.

Jeder Aktionär kann Auskunft über die zu seiner Person eingetragenen Daten verlangen. Ein allgemeines Einsichtsrecht in die Daten der übrigen Aktionäre besteht nicht. Vom Aktienbuch zu unterscheiden ist das Firmenbuch, das die Gesellschaft selbst mit ihren Organen ausweist, nicht aber deren Aktionäre.