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Recht & Verfahren

Aktenzeichen

Auch: Geschäftszahl

Das Aktenzeichen ist die Kennung, unter der ein Verfahren geführt wird. Es setzt sich aus der Gerichts- oder Behördenabteilung, einer Gattungsbezeichnung, einer laufenden Zahl und dem Jahr zusammen.

Bei Gerichten weist der Buchstabenteil die Verfahrensart aus, etwa Cg für streitige Zivilsachen des Landesgerichts, C für jene des Bezirksgerichts, A für Arbeitsrechtssachen, Hv für Strafsachen des Landesgerichts und E für Exekutionsverfahren.

Seine Bedeutung liegt in der Zuordnung. Jede Eingabe hat das Aktenzeichen anzuführen, weil sie sonst nicht zugeordnet werden kann. Bei Rechtsmitteln vergibt die höhere Instanz eine eigene Zahl, weshalb Entscheidungen mehrere Kennungen tragen.

In der Zitierweise von Entscheidungen ist das Aktenzeichen neben Gericht und Datum das maßgebliche Identifikationsmerkmal. Gleichbedeutend verwendet werden die Bezeichnungen Aktenzahl und Geschäftszahl.