Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie ist der zulässige Weg, wenn der Arbeitgeber Entgelt, Arbeitszeit oder Verwendung ändern will und keine einvernehmliche Lösung erreicht. Eine bloße Teilkündigung einzelner Vertragsbestandteile ist unzulässig.
Der Arbeitnehmer hat zwei Möglichkeiten: Er nimmt das Angebot an, dann läuft das Arbeitsverhältnis geändert weiter, oder er lehnt ab, dann endet es mit Ablauf der Kündigungsfrist.
In beiden Fällen bleibt die Kündigung anfechtbar, weshalb zu prüfen ist, ob ein verpöntes Motiv vorliegt oder wesentliche Interessen beeinträchtigt werden und die Änderung betrieblich nicht gerechtfertigt ist.
Einzuhalten sind Frist und Termin sowie die Verständigung des Betriebsrats.