Abgängigkeitsanzeige
Eine Abgängigkeitsanzeige ist die Meldung an die Sicherheitsbehörde, dass eine Person vermisst wird. Erstattet werden kann sie bei jeder Polizeidienststelle, und zwar von jedermann. Eine Wartefrist besteht nicht, entgegen einer verbreiteten Annahme. Bei Kindern, hilflosen Personen und Anhaltspunkten für eine Gefährdung ist unverzügliches Handeln geboten.
Die Behörde leitet daraufhin Fahndungsmaßnahmen ein, nimmt die Person in die Fahndungsevidenz auf und kann Personen- und Sachfahndung ausschreiben. Findet sich die vermisste Person, ist die Anzeige zu widerrufen.
Rechtlich bedeutsam sind zwei Anschlussfragen. Bei längerer Abwesenheit ohne Nachricht kann ein Abwesenheitskurator bestellt werden, der die Angelegenheiten der Person besorgt.
Unter den Voraussetzungen des Todeserklärungsgesetzes kann nach Ablauf bestimmter Fristen die Todeserklärung beantragt werden, die erbrechtliche Wirkungen auslöst.