Abänderungsantrag
Ein Abänderungsantrag ist der Antrag, eine bereits vorliegende Entscheidung oder einen vorliegenden Text zu ändern. Der Inhalt hängt vom Verfahren ab.
Im Außerstreitverfahren bezeichnet er einen Rechtsbehelf gegen einen rechtskräftigen Beschluss: Wer neue Tatsachen oder Beweismittel vorbringt, die im ursprünglichen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten und zu einer anderen Entscheidung geführt hätten, kann die Abänderung beantragen (§§ 72 ff AußStrG). Funktional entspricht das der Wiederaufnahmsklage des Zivilprozesses.
Im Pflegschafts- und Unterhaltsrecht meint der Begriff daneben den Antrag, einen Unterhaltsbeitrag oder eine Obsorgeregelung wegen wesentlich geänderter Verhältnisse neu festzusetzen. Hier steht nicht ein Verfahrensfehler im Raum, sondern die Anpassung an neue Umstände.
Im parlamentarischen Verfahren bezeichnet der Abänderungsantrag den Antrag von Abgeordneten, den Text einer Gesetzesvorlage vor der Beschlussfassung zu ändern. Er muss sich auf den Verhandlungsgegenstand beziehen und wird vor der Vorlage selbst abgestimmt. Wer den Begriff liest, sollte daher zuerst klären, in welchem Verfahren er verwendet wird.